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Stadtwerke Schönebeck GmbH

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Erdgas für unsere Region

Entlastungsmaßnahmen

Kundeninformation zum Erdgas-Wärme-Preisbremsen-Gesetz (EWPBG)

Um die Letztverbraucher in Deutschland von den stark gestiegenen Energiepreisen im Jahr 2023 zu entlasten, hat der Gesetzgeber Ende 2022 das Erdgas-Wärme-Preisbremsen-Gesetz (EWPBG) und das Gesetz zur Einführung einer Strompreisbremse (StromPBG) beschlossen und auf den Weg gebracht. Im Rahmen der beiden Gesetze wurde unter anderem die Einführung von Preisbremsen für Strom, Gas und Wärme zugunsten aller Letztverbraucher beschlossen.

Zusammenfassend regeln die Gesetze für alle drei Medien eine Deckelung des Endkundenpreises für ein festgelegtes Mengenkontingent für alle Letztverbraucher.

Für Gas und Wärme wird der Verbrauch für alle Letztverbraucher unterhalb einer Menge von 1,5 Millionen Kilowattstunden pro Jahr auf einen Preis von 12 Cent pro kWh (Gas) und 9,5 Cent pro kWh (Wärme) gedeckelt. Die Deckelung gilt ebenfalls für 80 % des historischen Verbrauchs. Darüberhinausgehende Mengen werden mit dem vertraglich vereinbarten Preis abgerechnet. Kunden größer 1,5 Millionen kWh erhalten eine Deckelung auf den reinen Energiepreis für 70 Prozent der Vorjahresmenge.

Basis für die Errechnung des Kontingents ist bei den meisten Kunden der Prognose-Jahresverbrauch aus dem Jahr 2022. Dieser wird regelmäßig durch den Netzbetreiber oder den Lieferanten anhand der Verbrauchswerte der vergangenen Jahre ermittelt.

Seit 01. März 2023 wurden die Preisbremsen umgesetzt und galten gleichzeitig rückwirkend ab Januar 2023. Da die Umsetzung der Preisbremsen in den Systemen sehr viel Zeit beansprucht hat, wurden die durch uns erstellten Jahresendabrechnungen für 2022 noch mit alten Abschlagsbeträgen ohne Berücksichtigung der Preisbremsen verschickt. Anfang März 2023 haben wir unsere Kunden in einem separaten Anschreiben darüber informiert, wie sich die Entlastungen konkret auswirken und wie sich die Abschläge ab März 2023 ändern. Sollte der Vertragspreis des Kunden unter den von der Regierung gedeckelten Preisen liegen, haben wir kein Anschreiben verschickt. 

Die Energiepreisbremsen sind zum 31.12.2023 ausgelaufen. Seit 01.01.2024 besteht somit kein Anspruch mehr auf einen gedeckelten Energiepreis. Die Endabrechnung gegenüber unseren Kunden erfolgte vollständig mit der Jahresverbrauchsabrechnung 2023, welche im Februar 2024 an alle Kunden verschickt wurde.

Die Entlastungen werden aus Mitteln des Bundes und durch Überschusserlöse, die Stromproduzenten durch gestiegene Strompreise erreichen, finanziert.

Tipps zum Energiesparen finden Sie auf bei den Energiedienstleistungen und auf www.sparenwasgeht.de.

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Geschäftskundenvertrieb
Nico Klaiber

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Nico Klaiber - Geschäftskundenvertrieb