Erfassung und Abrechnung der Betriebs- und Nebenkosten Ihrer Liegenschaften
Als Vermieter sind Sie verpflichtet, Ihren Mietern nach einem Jahr eine Betriebskostenabrechnung vorzulegen, bei der die tatsächlich entstandenen Betriebskosten mit den gezahlten Vorauszahlungen abgeglichen werden.
Unsere Leistung für Sie:
- Erfassung und Plausibilisierung der Daten
- Integration abrechnungsrelevanter Daten
- Erstellung der Heizkostenabrechnung (Einzel- und Gesamtabrechnungen) - rechtskonform und verständlich
- Erstellung der Warmwasser-, Kaltwasser- und Abwasserabrechnung
- Optional Erfassung und Abrechnung weiterer umlagefähiger Nebenkosten
- Druck und Zustellung