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Betriebskostenabrechnung

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Heizkostenabrechnung

Für alle Gebäude mit einer zentralen Heizungs- und Warmwasserversorgungsanlage gilt, deren Kosten sind auf mehrere Mieter oder Eigentümer zu verteilen. Als Vermieter sind Sie gesetzlich verpflichtet, den Verbrauch zu erfassen und eine verbrauchsabhängige Heizkostenabrechnung zu erstellen. Die Kosten sind zu 100% umlagefähig (vorausgesetzt, eine mietvertragliche Vereinbarung liegt vor).
 

Unsere Leistung für Sie:
 

  • Erfassung und Plausibilisierung der Daten
  • Integration abrechnungsrelevanter Daten
  • Erstellung der Heizkostenabrechnung (Einzel- und Gesamtabrechnungen) - rechtskonform und verständlich
  • Druck und Zustellung
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