Betriebskostenabrechnung
Die Betriebskostenabrechnung verteilt auf die Mieter sämtliche Kosten, die laufend in Verbindung mit einem Gebäude entstehen. Sie müssen im Mietvertrag als einzelne umlegbare Kostenposition oder durch Verweis auf die Betriebskostenverordnung vereinbart sein.
Unsere Leistung für Sie:
- Erfassung umlagefähiger Betriebskosten
- Integration abrechnungsrelevanter Daten
- Erstellung der Betriebskostenabrechnung (Einzel- und Gesamtabrechnungen) - rechtskonform und verständlich
- Druck und Zustellung
Bestandteile der Betriebskostenabrechnung:
- Wärme
- Wasser/ Abwasser
- Allgemeine Stromversorgung
- Grundsteuer
- Versicherungen
- Gebäude- und Geländereinigung
- Gemeinschafts-Fernsehen
- Hauswart usw.
Unser Hinweis für Sie:
Laut Betriebskostenverordnung müssen sonstige Betriebskosten im Mietvertrag als einzelne Kostenpositionen festgehalten sein.