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SWS-ElbeGas

Mit SWS-ElbeGas entscheiden Sie sich für zuverlässige Energie und eine Vielzahl von Serviceleistungen aus einer Hand. Sie profitieren von attraktiven Konditionen und einer langfristigen Energiepreisgarantie* bis zum 31.12.2023. Bitte melden Sie sich für ein Angebot bei unserem Kundenservice.

Mit der Energie, die Sie von hier beziehen, unterstützen wir die Region vor Ort. Ihr Geld bleibt in der Stadt und fördert somit die Attraktivität Ihrer Heimat. Mehr zu unserem Engagement in den Bereichen Sport, Kultur und Soziales erfahren Sie unter Wir für Schönebeck.

Sie sind der Meinung, dass ihr Gasverbrauch unverhältnismäßig hoch ist und können sich den Mehrverbrauch nicht erklären? Kein Problem. Für unsere Kunden bieten wir verschiedene Möglichkeiten zum Aufspüren der Energie-Lecks an z.B. mit Hilfe von Thermografie oder persönlicher Energieberatung vor Ort. Vereinbaren Sie jetzt telefonisch einen Beratungstermin.

*Von der Energiepreisgarantie ausgenommen sind die veränderlichen Preisbestandteile wie Steuern, Abgaben, Umlagen und dem Netzentgelt pro verbrauchter Kilowattstunde.

Neue Umlage ab 01. Oktober 2022

Seit einigen Monaten erleben wir unter anderem durch den völkerrechtswidrigen Angriff Russlands auf die Ukraine massive preisliche Verwerfungen an den Strom- und Gasmärkten. Die angespannte Lage verschärft sich täglich weiter. Insbesondere vor dem Hintergrund der stark reduzierten Gasliefermengen aus Russland steigen die Preise kontinuierlich und die zuverlässige Gasversorgung für den Winter ist in Gefahr.
Um die Versorgungssicherheit in Deutschland aufrecht zu erhalten, hat der Gesetzgeber in kurzer Zeit zahlreiche neue Gesetze und Verordnungen beschlossen. Aus diesen neuen Regelungen ergeben sich unter anderem eine neue Umlagen für Gas, welche ab dem 01. Oktober 2022 greift und entlang der gesamten Lieferkette auf die Endkunden umgelegt werden.

Speicherumlage

Das sogenannte Gasspeichergesetz (Gesetz zur Einführung von Füllstandsvorgaben für Gasspeicheranlagen), welches am 30. April 2022 in Kraft getreten ist, sieht stichtagsbezogene Mindestfüllstände für die deutschen Gasspeicher vor. Dem marktgebietsverantwortlichen THE (Trading Hub Europe) wurden in diesem Zusammenhang umfangreiche Verpflichtungen auferlegt, um Maßnahmen für die ausreichende Befüllung der Gasspeicher zu ergreifen. Um die mit den neuen Verpflichtungen verbundenen Kosten zu decken, wurde mit dem Gesetz die neue Speicherumlage eingeführt.

Die ab dem 1. Oktober 2022 gültige Speicherumlage beträgt 0,059 Cent/kWh (netto).

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