Anschluss einer Ladeeinrichtung für Elektrofahrzeuge
Ein Anschluss von Ladepunkten (Ladestationen, Ladesteckdosen, Wallboxen, etc.) für elektrisch betriebene Fahrzeuge an das Netz der Stadtwerke Schönebeck GmbH ist bis12 kVA lediglich anmeldepflichtig.
Ladeeinrichtungen ab einer Leistung von 12 kVA sind nach aktueller TAB zudem zustimmungspflichtig, sie dürfen erst nach Genehmigung installiert und betrieben werden. Nach Antragstellung werden die Realisierung des Anschlusses und die Netzverfügbarkeit, insbesondere die erforderliche Leistung aus dem Niederspannungsnetz, durch uns geprüft.
Für die Anzeige bzw. Anmeldung der Ladeeinrichtung bei den Stadtwerken Schönebeck nutzen Sie bitte das folgende „Datenblatt Ladeeinrichtung für Elektrofahrzeuge“.
Netzdienlich laden und sparen
Gemäß § 14a Energiewirtschaftsgesetz können Wallboxen zum Zwecke einer netzdienlichen Steuerung als unterbrechbare Verbrauchseinrichtung betrieben werden. Hierfür ist der Einbau einer separaten Messeinrichtung mit einer Schaltuhr zur Untebrechung erforderlich. Im Gegenzug zahlen Sie dauerhaft geringere Netzentgelte und Konzessionsabgaben.
Innerhalb der folgenden Zeiten wird die elektrische Energieaufnahme pro Tag unterbrochen (Abschaltzeiten): täglich 4-6 Uhr und 11-13 Uhr. Bitte achten Sie darauf, dass Ihre Ladeeinrichtung nach der Netzabschaltung wieder selbstständig hochfahren kann. Andernfalls ist eine manuelle Zuschaltung erforderlich. Sollten Sie keine Unterbrechbarkeit wünschen, können gemäß EnWG auch keine reduzierten Netzentgelte und Konzessionsabgaben in Rechnung gestellt werden.