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Ihr Kontakt zu uns

Wir sind für Sie da

Stadtwerke Schönebeck GmbH

Friedrichstraße 117
39218 Schönebeck

Öffnungszeiten

Montag 08:00 - 16:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 13:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 16:00 Uhr
Freitag 08:00 - 13:00 Uhr

Stromnetz

Netzanschluss

Allgemeine Netzanschlussbedingungen

Als Netzbetreiber schließen wir Sie gern auf der Grundlage der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) an unser Niederspannungsnetz an.

Für die Anmeldung zum Netzanschluss nutzen Sie bitte das Formular Anmeldung Netzanschluss Strom.

Für einen Auftrag zum bestehenden Netzanschluss nutzen Sie bitte das Formular Auftrag zum bestehenden Stromanschluss.

Technische Mindestanforderungen

Schaltzeiten für unterbrechbare Verbrauchseinrichtungen

Für Bestandsanlagen vor dem 01.01.2024 gilt:

Die Lieferung darf innerhalb von 24 Stunden insgesamt 6 Stunden unterbrochen werden. Die einzelne Unterbrechung darf nicht länger als 2 Stunden dauern. Die Freigabezeit zwischen zwei Sperrzeiten darf nicht kürzer sein als die jeweils vorangegangene Sperrzeit.

Abschaltzeiten im Netzgebiet der Stadtwerke Schönebeck:

7:00 bis 9:00 Uhr, 11:00 Uhr bis 13:00 Uhr und 17:30 Uhr bis 19:30 Uhr.

Für Neuanlagen ab dem 01.01.2024 gilt:

Die Abschaltzeiten sind auf 2 Stunden pro Tag beschränkt. Die Steuerzeiten sind in der präventiven Phase nicht fest vorgegeben und müssen individuell ermittlent werden.

Schaltzeiten für unsere Nachtstromtarife

Tarif 8+8 Tarif 8+2 Tarif 8+0
22:00 - 6:00 Uhr 22:00 - 6:00 Uhr 22:00 - 6:00 Uhr
9:00 - 10:30 Uhr ab 13:00 Uhr - 16:00 Uhr
(max. 2 Stunden)
12:30 - 16:30 Uhr
19:30 - 6:00 Uhr

Installateurverzeichnis

Die Ausführung von Arbeiten an elektrischen Anlagen basiert auf den Regelungen der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV).

Demnach dürfen elektrische Anlagen, die an das Niederspannungsnetz eines Netzbetreibers angeschlossen sind bzw. angeschlossen werden sollen, nur durch den Netzbetreiber selbst bzw. durch ein in ein Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers eingetragenes Installationsunternehmen errichtet, erweitert, geändert bzw. instandgehalten werden.

Nachfolgende Installationsfirmen sind in unserem Netzgebiet zur Ausführung der o.g. Arbeiten berechtigt.

Firma Kontakt
EBS Elektroanlagenbau GmbH
Grundweg 71
39218 Schönebeck (Elbe)
03928 480120
0176 11480120
tarrach@ebselektrobau.de
ELDA-Projekt GmbH
Glinder Str.5
39218 Schönebeck (Elbe)
03928 429470
03928 429472
0160 7847227
info@elda-projekt.de
Elektro - Boy
Am Randel 7
39218 Schönebeck (Elbe)
03928 464889
0172 3899700
mb@elektroboy.de
Elektro - Lezius
Am Randel 7
39218 Schönebeck (Elbe)
03928 424095
0172 3899700
e-keller-sbk@web.de
e-keller-sbk@t-online.de
Elektro-Hannak
Görtzkerstraße 16
39218 Schönebeck (Elbe)
03928 403377
0178 7601674
elektro-hannak@freenet.de
Elektrotechnik Lohoff
Paul-Illhardt-Straße 2
39218 Schönebeck (Elbe)
03928 400552
Energieanlagen Ramonat GmbH
Geschwister-Scholl-Str. 130b
39218 Schönebeck (Elbe)
03928 70413
info@ear-sbk.de
Energy Systems GmbH 
Magdeburger Str. 250
39218 Schönebeck (Elbe)
03928 464330
0177 3878333
e.schmidt@energy-systems-sbk.de
Fritsche & Perleberg GmbH
Randauer Str. 26
39218 Schönebeck (Elbe)
03928 401813
0178 2401812
fritsche-perleberg.sbk@t-online.de
G & G Elektrobau GbR
Pömmelter Str. 3
39218 Schönebeck (Elbe)
03928 846077
0162 2494990
0162 2494980
elektrobau@t-online.de
LB Energy GmbH
Geschwister-Scholl-Str. 147
39218 Schönebeck (Elbe)
03928 410276
info@lb-energy.de
Michael Rustenbeck Elektroanlagen und Gebäudesystemtechnik
Friedrichstraße 6
39218 Schönebeck (Elbe)
OT Pretzien
039200 50103
0172 5104116
m.rustenbeck-elektro@t-online.de
Normbau GmbH Gebäudesystemtechnik
Steinstraße 7
39218 Schönebeck (Elbe)
03928 403081
03928 403078
0152 09078693
info@normbau-system.de
Prüf- und Gutachterzentrum 4.0 GmbH Andreas Eberle
Am Stremsgraben 16
39218 Schönebeck (Elbe)
0179 3838385
info@pgz-gmbh.de
SIB Schönebecker Ingenieurbau GmbH & Co. KG
Ahornstraße 2
39218 Schönebeck (Elbe)
03928 4647810
info@schönebecker-ingenieurbau.de
Silberbach Elektrotechnik
Magdeburger Str. 249
39218 Schönebeck (Elbe)
03928 727627
0175 9307872
torsten.silberbach@freenet.de
SMS Heizungsbau Sanitär u. Elektro GmbH
Friedrichstraße 31
39218 Schönebeck (Elbe)
03928 421678
03928 421299
sms@sms-haustechnik.de

Netzzugang/Entgelte

Erzeugungsanlagen

Sie planen die Errichtung einer Erzeugungsanlage in unserem Netzgebiet? Beachten Sie die Vorgaben, abhängig von der Größe der Anlage:

Definition Mini-PV-Anlage

Als Mini-PV-Anlagen gelten Anlagen mit einer Wechselrichterleistung von maximal 600 Watt. Dieser kann auch mit Modulen kombiniert werden, die in der Summe eine größere installierte Leistung haben (zum Beispiel 2 Module mit je 400Watt Leistung zusammen mit einem 600Watt-Wechselrichter). Der Betrieb mehrerer Mini-PV-Anlagen über den gleichen Netzanschluss ist nicht zulässig.

Eine Änderung der Definition und der Vorgaben zum 01.01.2024 ist durch die Bundesregierung geplant.

Meldepflicht

Beachten Sie folgende 3 Punkte für den Betrieb einer Mini-PV-Anlage:

  • Registrierung im Marktstammdatenregister
  • Anmeldung beim Netzbetreiber
  • Messung der Überschusseinspeisung

Die Eintragung im Marktstammdatenregister ist verpflichtend für alle Erzeugungsanlagen, die am Stromnetz angeschlossen sind. Der Eintrag muss innerhalb eines Monats ab Inbetriebnahme erfolgen, ansonsten kann nach dem EEG eine Strafzahlung erforderlich sein.

Als Netzbetreiber müssen wir bestätigen, dass ihre Angaben im Marktstammdatenregister korrekt sind. Eine parallele Anmeldung ermöglicht uns Korrekturen, falls der Eintrag ungenau oder unvollständig ist.

Auch kleinere Erzeugungsanlagen speisen durchaus Mengen ins Netz. Bei der Vielzahl an kleinen PV-Anlagen summieren sich die Mengen auf. Daher wird jede Einspeisung gemessen. Sollte zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme der PV-Anlage noch kein Zweirichtungszähler bei Ihnen verbaut sein, werden wir zeitnah einen Zählerwechsel vornehmen.

Vergütung zur Einspeisung

Auch als Betreiber kleiner PV-Anlagen haben Sie nach dem EEG das Anrecht auf eine Vergütung der Überschusseinspeisung. Da wir alle Einspeisemengen messen lassen, schaffen wir dafür auch die Voraussetzungen. Wenn Sie eine Vergütung für die Einspeisung einer Mini-PV-Anlage wünschen, senden Sie uns eine E-Mail an netznutzung@stadtwerke-schoenebeck.de mit Angabe Ihrer Steuernummer und Ihrer Bankverbindung zur Auszahlung der Vergütung.

Vorgaben

Die Installation muss die Vorgaben der VDE Anwendungsregeln VDE-AR-N 4105:2018-08 und VDE AR-N 4110:2018-08 erfüllen. Zusätzlich gelten die Technischen Anschlussbedingungen (TAB).

Anmeldung

Die Anmeldung jeder Erzeugungsanlage muss im Vorfeld der Errichtung durch ein eingetragenes Elektroinstallationsunternehmen erfolgen.

Reichen Sie bitte die folgenden Unterlagen bei uns ein:

  • einen Lageplan (Standort der geplanten Energieerzeugungsanlage)
  • Messkonzept
  • Konformitätsnachweis zu den Wechselrichtern
  • Datenblätter zu den verwendeten PV-Modulen, Wechselrichtern und Stromspeichern

Sollten wir darüber hinaus Unterlagen benötigen, informieren wir Sie darüber.

Sofern ein Anschluss über die angemeldete Einspeisemenge am Netzverknüpfungspunkt nicht möglich ist oder aus technischen oder förderrechtlichen Gründen der Anschluss nicht oder nicht in der angemeldeten Höhe möglich ist, teilen wir Ihnen dies mit.

Inbetriebnahme

Informieren Sie uns bitte gesondert über die Fertigstellung der Anlage. Sofern ein Einbau, Ausbau oder Wechsel von Zählern erforderlich ist, erfolgt dies in der Regel zeitgleich mit der Inbetriebnahme.

Beachten Sie, dass PV-Anlagen durch den Betreiber innerhalb eines Monats ab Inbetriebnahme im Marktstammdatenregister einzutragen sind. Ansonsten drohen nach dem EEG Strafzahlungen.

Vorgaben zur Messtechnik

Nutzen Sie bitte zur Anmeldung die allgemeingültigen Messkonzepte, beispielsweise die Messkonzepte nach dem VBEW.

Der Betrieb mehrerer Erzeugungsanlagen und/oder mehrerer Verbraucher kann zu komplexeren Messkonzepten führen. Setzen Sie sich in diesem Fall bitte vorab zur Klärung mit uns in Verbindung.

Für Erzeugungsanlagen…

  • bis 25 kWp ist eine moderne Messeinrichtung (Zweirichtungszähler) ausreichend.
  • ab 25 kWp schreibt das EEG die Verpflichtung zur Fernsteuerbarkeit vor, daher erfolgt eine viertelstündliche Lastgangmessung über einen 4-Quadrantenzähler.
  • ab 30 kWp ist bei Anlagen mit Selbstverbrauch und Überschusseinspeisung eine zusätzliche Messung der Erzeugung über eine moderne Messeinrichtung erforderlich zur messtechnischen Ermittlung der Selbstverbrauchsmengen.
  • über 100 kWp ist bei Anlagen mit Selbstverbrauch und Überschusseinspeisung die Erzeugungsmessung auch über eine viertelstündliche Lastgangmessung mittels 4-Quadrantenzähler erforderlich. Hintergrund ist die Verpflichtung zur Teilnahme am Redispatch 2.0.

Der Einbau von iMS (intelligenten Messsystemen) anstelle der mME (modernen Messeinrichtungen) ist für Einspeiser in Planung.

Weitere Besonderheiten können zu zusätzlichen Anforderungen führen.

Meldepflichten

Für Betreiber von EEG und KWK-Anlagen bestehen weitere Meldepflichten.

  • Übermittlung aller zur Jahresendabrechnung erforderlichen Daten an den Netzbetreiber (bis 28. Februar eines Jahres für das Vorjahr).
  • Meldung über Stromsteuerbefreiung (falls vorhanden) an den Netzbetreiber unter Berücksichtigung des Doppelförderungsverbotes.
  • Meldung zum Wechsel der Veräußerungsform von EEG-Einspeisemengen gegenüber dem Netzbetreiber immer vor Beginn des jeweils vorangehenden Kalendermonats des geplanten Wechsels.
  • Meldung zum Betreiberwechsel/zur Rechtsnachfolge an den Netzbetreiber und im MaStR.

Denken Sie als Betreiber einer Erzeugungsanlage grundsätzlich daran, uns über Änderung der technischen oder kaufmännischen Daten zu informieren und Änderungen auch im Markstammdatenregister vorzunehmen.

Ladeeinrichtung

Anschluss einer Ladeeinrichtung für Elektrofahrzeuge

Ein Anschluss von Ladepunkten (Ladestationen, Ladesteckdosen, Wallboxen, etc.) für elektrisch betriebene Fahrzeuge an das Netz der Stadtwerke Schönebeck GmbH ist bis12 kVA lediglich anmeldepflichtig.

Ladeeinrichtungen ab einer Leistung von 12 kVA sind nach aktueller TAB zudem zustimmungspflichtig, sie dürfen erst nach Genehmigung installiert und betrieben werden. Nach Antragstellung werden die Realisierung des Anschlusses und die Netzverfügbarkeit, insbesondere die erforderliche Leistung aus dem Niederspannungsnetz, durch uns geprüft.

Für die Anzeige bzw. Anmeldung der Ladeeinrichtung bei den Stadtwerken Schönebeck nutzen Sie bitte das folgende „Datenblatt Ladeeinrichtung für Elektrofahrzeuge“.

Netzdienlich laden und sparen

Gemäß § 14a Energiewirtschaftsgesetz können Wallboxen zum Zwecke einer netzdienlichen Steuerung als unterbrechbare Verbrauchseinrichtung betrieben werden. Hierfür ist der Einbau einer separaten Messeinrichtung mit einer Schaltuhr zur Untebrechung erforderlich. Im Gegenzug zahlen Sie dauerhaft geringere Netzentgelte und Konzessionsabgaben.

Innerhalb der folgenden Zeiten wird die elektrische Energieaufnahme pro Tag unterbrochen (Abschaltzeiten): täglich 4-6 Uhr und 11-13 Uhr. Bitte achten Sie darauf, dass Ihre Ladeeinrichtung nach der Netzabschaltung wieder selbstständig hochfahren kann. Andernfalls ist eine manuelle Zuschaltung erforderlich. Sollten Sie keine Unterbrechbarkeit wünschen, können gemäß EnWG auch keine reduzierten Netzentgelte und Konzessionsabgaben in Rechnung gestellt werden.  

Messstellenbetrieb

Als grundzuständiger Messstellenbetreiber (gMSB) statten die Stadtwerke Schönebeck GmbH, Messstellen an Zählpunkten mit modernen Messeinrichtungen oder intelligenten Messsystemen nach aus.

Ein intelligentes Messsystem ist die Erweiterung der modernen Messeinrichtung um eine Kommunikationseinheit, wodurch die Einbindung in ein Kommunikationsnetz ermöglicht wird. Soweit nach MsbG die Ausstattung einer Messstelle nicht mit intelligenten Messsystemen vorgesehen ist und soweit dies nach § 32 MsbG wirtschaftlich vertretbar ist, werden die Stadtwerke Schönebeck GmbH Messstellen an ortsfesten Zählpunkten bei Letztverbrauchern und Anlagenbetreibern mindestens mit modernen Messeinrichtungen ausstatten. Die moderne Messeinrichtung ist ein elektronischer Stromzähler, der den Stromverbrauch erfasst und die aktuelle Leistung anzeigt. Darüber hinaus werden historische Energieverbrauchswerte der letzten 24 Monate zur Verfügung gestellt.

Der Einbau von modernen Messeinrichtungen erfolgt schrittweise ab 2020 und erstreckt sich bis 2032. Wir informieren betroffene Kunden mindestens drei Monate vor dem Umbau schriftlich.

Der Leistungsumfang und die Entgelte für den Messstellenbetrieb intelligenter Messsysteme und moderner Messeinrichtungen können dem Preisblatt "Preisblatt der Stadtwerke Schönebeck GmbH für den Messstellenbetrieb für moderne Messeinrichtungen (mME) und intelligente Messsysteme (iMS) nach dem Messstellenbetriebsgesetz (MsbG)" entnommen werden. Zusatzleistungen nach § 35 Abs. 2 MsbG können separat bestellt und in Anspruch genommen werden. Eine Übersicht über mögliche Zusatzleistungen und deren Entgelte sind ebenfalls dem Preisblatt zu entnehmen. Das Preisblatt wird regelmäßig überprüft, aktualisiert und veröffentlicht. Sobald die Stadtwerke Schönebeck GmbH neue Zusatzleistungen anbietet, werden diese in das Preisblatt aufgenommen.

Messstellenverträge

Downloads

Ansprechpartner

Teamleiter Stromnetz
Andreas Giesecke

03928 788-744
agiesecke@stadtwerke-schoenebeck.de

Andreas Giesecke - Teamleiter Stromnetz

Netznutzungsmanagement
Tobias Engel

03928 788-614
tengel@stadtwerke-schoenebeck.de

Tobias Engel - Netznutzungsmanagement