Stromnetz
Netzanschluss
Allgemeine Netzanschlussbedingungen
Als Netzbetreiber schließen wir Sie gern auf der Grundlage der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) an unser Niederspannungsnetz an.
- Ergänzende Bedingungen der Stadtwerke Schönebeck GmbH zur NAV, gültig ab 01.01.2024 pdf 81.0KB
- Preisblatt zu den Ergänzenden Bedingungen, gültig ab 01.01.2024 pdf 0.6MB
- Datenblatt für den Anschluss von Elektro-Wärmepumpenanlagen pdf 0.5MB
Für die Anmeldung zum Netzanschluss nutzen Sie bitte das Formular Anmeldung Netzanschluss Strom.
- Anmeldung Netzanschluss Strom pdf 66.1KB
Für einen Auftrag zum bestehenden Netzanschluss nutzen Sie bitte das Formular Auftrag zum bestehenden Stromanschluss.
- Auftrag zum bestehenden Stromanschluss pdf 0.6MB
Technische Mindestanforderungen
- Technische Mindestanforderungen für den Anschluss an das Niederspannungsnetz, gültig ab 01.07.2023 pdf 1.7MB
- Technische Anschlussbedingungen, Bundesmusterwortlaut 2023 pdf 0.9MB
- Technische Richtlinie Direkt- und Wandlermessungen im Niederspannungsnetz pdf 2.4MB
- Technische Mindestanforderungen zum Einspeisemanagement pdf 0.7MB
Schaltzeiten für unterbrechbare Verbrauchseinrichtungen
Für Bestandsanlagen vor dem 01.01.2024 gilt:
Die Lieferung darf innerhalb von 24 Stunden insgesamt 6 Stunden unterbrochen werden. Die einzelne Unterbrechung darf nicht länger als 2 Stunden dauern. Die Freigabezeit zwischen zwei Sperrzeiten darf nicht kürzer sein als die jeweils vorangegangene Sperrzeit.
Abschaltzeiten im Netzgebiet der Stadtwerke Schönebeck:
7:00 bis 9:00 Uhr, 11:00 Uhr bis 13:00 Uhr und 17:30 Uhr bis 19:30 Uhr.
Für Neuanlagen ab dem 01.01.2024 gilt:
Die Abschaltzeiten sind auf 2 Stunden pro Tag beschränkt. Die Steuerzeiten sind in der präventiven Phase nicht fest vorgegeben und müssen individuell ermittlent werden.
Schaltzeiten für unsere Nachtstromtarife
Tarif 8+8 | Tarif 8+2 | Tarif 8+0 |
---|---|---|
22:00 - 6:00 Uhr | 22:00 - 6:00 Uhr | 22:00 - 6:00 Uhr |
9:00 - 10:30 Uhr | ab 13:00 Uhr - 16:00 Uhr (max. 2 Stunden) |
|
12:30 - 16:30 Uhr | ||
19:30 - 6:00 Uhr |
Installateurverzeichnis
Die Ausführung von Arbeiten an elektrischen Anlagen basiert auf den Regelungen der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV).
Demnach dürfen elektrische Anlagen, die an das Niederspannungsnetz eines Netzbetreibers angeschlossen sind bzw. angeschlossen werden sollen, nur durch den Netzbetreiber selbst bzw. durch ein in ein Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers eingetragenes Installationsunternehmen errichtet, erweitert, geändert bzw. instandgehalten werden.
Nachfolgende Installationsfirmen sind in unserem Netzgebiet zur Ausführung der o.g. Arbeiten berechtigt.
Firma | Kontakt |
---|---|
EBS Elektroanlagenbau GmbH Grundweg 71 39218 Schönebeck (Elbe) |
03928 480120 0176 11480120 tarrach@ebselektrobau.de |
ELDA-Projekt GmbH Glinder Str.5 39218 Schönebeck (Elbe) |
03928 429470 03928 429472 0160 7847227 info@elda-projekt.de |
Elektro - Boy Am Randel 7 39218 Schönebeck (Elbe) |
03928 464889 0172 3899700 mb@elektroboy.de |
Elektro - Lezius Am Randel 7 39218 Schönebeck (Elbe) |
03928 424095 0172 3899700 e-keller-sbk@web.de e-keller-sbk@t-online.de |
Elektro-Hannak Görtzkerstraße 16 39218 Schönebeck (Elbe) |
03928 403377 0178 7601674 elektro-hannak@freenet.de |
Elektrotechnik Lohoff Paul-Illhardt-Straße 2 39218 Schönebeck (Elbe) |
03928 400552 |
Energieanlagen Ramonat GmbH Geschwister-Scholl-Str. 130b 39218 Schönebeck (Elbe) |
03928 70413 info@ear-sbk.de |
Energy Systems GmbH Magdeburger Str. 250 39218 Schönebeck (Elbe) |
03928 464330 0177 3878333 e.schmidt@energy-systems-sbk.de |
Fritsche & Perleberg GmbH Randauer Str. 26 39218 Schönebeck (Elbe) |
03928 401813 0178 2401812 fritsche-perleberg.sbk@t-online.de |
G & G Elektrobau GbR Pömmelter Str. 3 39218 Schönebeck (Elbe) |
03928 846077 0162 2494990 0162 2494980 elektrobau@t-online.de |
LB Energy GmbH Geschwister-Scholl-Str. 147 39218 Schönebeck (Elbe) |
03928 410276 info@lb-energy.de |
Michael Rustenbeck Elektroanlagen und Gebäudesystemtechnik Friedrichstraße 6 39218 Schönebeck (Elbe) OT Pretzien |
039200 50103 0172 5104116 m.rustenbeck-elektro@t-online.de |
Normbau GmbH Gebäudesystemtechnik Steinstraße 7 39218 Schönebeck (Elbe) |
03928 403081 03928 403078 0152 09078693 info@normbau-system.de |
Prüf- und Gutachterzentrum 4.0 GmbH Andreas Eberle Am Stremsgraben 16 39218 Schönebeck (Elbe) |
0179 3838385 info@pgz-gmbh.de |
SIB Schönebecker Ingenieurbau GmbH & Co. KG Ahornstraße 2 39218 Schönebeck (Elbe) |
03928 4647810 info@schönebecker-ingenieurbau.de |
Silberbach Elektrotechnik Magdeburger Str. 249 39218 Schönebeck (Elbe) |
03928 727627 0175 9307872 torsten.silberbach@freenet.de |
SMS Heizungsbau Sanitär u. Elektro GmbH Friedrichstraße 31 39218 Schönebeck (Elbe) |
03928 421678 03928 421299 sms@sms-haustechnik.de |
Netzzugang/Entgelte
Netznutzungsvertrag
Netzentgelte
- Netzentgelte Strom, gültig ab 01.01.2024 pdf 0.6MB
- Netzentgelte Strom, gültig ab 01.01.2023 pdf 0.6MB
- Netzentgelte Strom, gültig ab 01.01.2022 pdf 0.6MB
- Referenzpreisblatt zur Ermittlung vermiedener Netzentgelte nach §18 Abs. 2 StromNEV pdf 82.7KB
Hochlastzeitfenster
- Hochlastzeitfenster 2024 pdf 0.2MB
- Hochlastzeitfenster 2023 pdf 0.2MB
- Hochlastzeitfenster 2022 pdf 0.2MB
Erzeugungsanlagen
Sie planen die Errichtung einer Erzeugungsanlage in unserem Netzgebiet? Beachten Sie die Vorgaben, abhängig von der Größe der Anlage:
Definition Mini-PV-Anlage
Als Mini-PV-Anlagen gelten Anlagen mit einer Wechselrichterleistung von maximal 600 Watt. Dieser kann auch mit Modulen kombiniert werden, die in der Summe eine größere installierte Leistung haben (zum Beispiel 2 Module mit je 400Watt Leistung zusammen mit einem 600Watt-Wechselrichter). Der Betrieb mehrerer Mini-PV-Anlagen über den gleichen Netzanschluss ist nicht zulässig.
Eine Änderung der Definition und der Vorgaben zum 01.01.2024 ist durch die Bundesregierung geplant.
Meldepflicht
Beachten Sie folgende 3 Punkte für den Betrieb einer Mini-PV-Anlage:
- Registrierung im Marktstammdatenregister
- Anmeldung beim Netzbetreiber
- Messung der Überschusseinspeisung
Die Eintragung im Marktstammdatenregister ist verpflichtend für alle Erzeugungsanlagen, die am Stromnetz angeschlossen sind. Der Eintrag muss innerhalb eines Monats ab Inbetriebnahme erfolgen, ansonsten kann nach dem EEG eine Strafzahlung erforderlich sein.
Als Netzbetreiber müssen wir bestätigen, dass ihre Angaben im Marktstammdatenregister korrekt sind. Eine parallele Anmeldung ermöglicht uns Korrekturen, falls der Eintrag ungenau oder unvollständig ist.
Auch kleinere Erzeugungsanlagen speisen durchaus Mengen ins Netz. Bei der Vielzahl an kleinen PV-Anlagen summieren sich die Mengen auf. Daher wird jede Einspeisung gemessen. Sollte zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme der PV-Anlage noch kein Zweirichtungszähler bei Ihnen verbaut sein, werden wir zeitnah einen Zählerwechsel vornehmen.
Vergütung zur Einspeisung
Auch als Betreiber kleiner PV-Anlagen haben Sie nach dem EEG das Anrecht auf eine Vergütung der Überschusseinspeisung. Da wir alle Einspeisemengen messen lassen, schaffen wir dafür auch die Voraussetzungen. Wenn Sie eine Vergütung für die Einspeisung einer Mini-PV-Anlage wünschen, senden Sie uns eine E-Mail an netznutzung@stadtwerke-schoenebeck.de mit Angabe Ihrer Steuernummer und Ihrer Bankverbindung zur Auszahlung der Vergütung.
Vorgaben
Die Installation muss die Vorgaben der VDE Anwendungsregeln VDE-AR-N 4105:2018-08 und VDE AR-N 4110:2018-08 erfüllen. Zusätzlich gelten die Technischen Anschlussbedingungen (TAB).
Anmeldung
Die Anmeldung jeder Erzeugungsanlage muss im Vorfeld der Errichtung durch ein eingetragenes Elektroinstallationsunternehmen erfolgen.
Reichen Sie bitte die folgenden Unterlagen bei uns ein:
- Anmeldung Netzanschluss für Erzeugungsanlagen pdf 66.1KB
- Datenblatt für eine Erzeugungsanlage pdf 16.2KB
- Anmeldung PV-Anlage pdf 0.6MB
- einen Lageplan (Standort der geplanten Energieerzeugungsanlage)
- Messkonzept
- Konformitätsnachweis zu den Wechselrichtern
- Datenblätter zu den verwendeten PV-Modulen, Wechselrichtern und Stromspeichern
Sollten wir darüber hinaus Unterlagen benötigen, informieren wir Sie darüber.
Sofern ein Anschluss über die angemeldete Einspeisemenge am Netzverknüpfungspunkt nicht möglich ist oder aus technischen oder förderrechtlichen Gründen der Anschluss nicht oder nicht in der angemeldeten Höhe möglich ist, teilen wir Ihnen dies mit.
Inbetriebnahme
Informieren Sie uns bitte gesondert über die Fertigstellung der Anlage. Sofern ein Einbau, Ausbau oder Wechsel von Zählern erforderlich ist, erfolgt dies in der Regel zeitgleich mit der Inbetriebnahme.
Beachten Sie, dass PV-Anlagen durch den Betreiber innerhalb eines Monats ab Inbetriebnahme im Marktstammdatenregister einzutragen sind. Ansonsten drohen nach dem EEG Strafzahlungen.
Vorgaben
Die Installation muss die Vorgaben der VDE Anwendungsregeln VDE-AR-N 4105:2018-08 und VDE AR-N 4110:2018-08 erfüllen. Zusätzlich gelten die Technischen Anschlussbedingungen (TAB). Beachten Sie auch die jeweils geltenden Vorgaben zur Anlagenzertifizierung.
Anmeldung
Die Anmeldung jeder Erzeugungsanlage muss im Vorfeld der Errichtung durch ein eingetragenes Elektroinstallationsunternehmen erfolgen.
Reichen Sie bitte die folgenden Unterlagen bei uns ein:
- Anmeldung Netzanschluss für Erzeugungsanlagen pdf 66.1KB
- Datenblatt für eine Erzeugungsanlage pdf 16.2KB
- Anmeldung PV-Anlage pdf 0.6MB
- einen Lageplan (Standort der geplanten Energieerzeugungsanlage)
- Messkonzept
- Konformitätsnachweis zu den Wechselrichtern
- Datenblätter zu den verwendeten PV-Modulen, Wechselrichtern und Stromspeichern
Sollte auf Grund der netztechnischen Vorprüfung die Verlegung einer Anschlussleitung erforderlich werden, unterbreiten wir Ihnen gern ein Angebot. Hierfür benötigen wir von Ihnen einen Lageplan, aus dem die Grundstücksgrenzen hervorgehen (Flurnummern) und ggf. die schriftliche Zustimmung des Grundstückseigentümers. Warten Sie für die Planung das Ergebnis unserer Netzverträglichkeitsprüfung ab. Hier informieren wir Sie darüber, welche Einspeiseleistung dort für Sie reserviert werden kann.
Vorgaben zur Fernsteuerbarkeit
Erzeugungsanlagen ab 25 kWp unterliegen der Verpflichtung zur Fernsteuerbarkeit. Daher muss neben geeigneter Messtechnik die Technik zum fernsteuernden Zugriff verbaut werden. Zur Inbetriebnahme wird vor Ort die Funktionalität der Fernsteuerbarkeit getestet. Ist diese nicht gegeben, droht das EEG mit Strafzahlungen. Beachten Sie auch, dass für Anlagen ab 100 kWp die Pflicht zur Direktvermarktung und zur Teilnahme am Redispatch 2.0 besteht. Der Betreiber muss daher einen sogenannten EIV und BTR dienstleistend beauftragen. Gerne können Sie von uns ein Angebot zur Übernahme der Rollen des EIV und BTR vorab anfragen.
Inbetriebnahme
Teilen Sie uns bitte gesondert die Fertigstellung der Anlage mit. Sofern ein Einbau, Ausbau oder Wechsel von Zählern erforderlich ist, erfolgt dies in der Regel zeitgleich mit der Inbetriebnahme. Beachten Sie, dass PV-Anlagen durch den Betreiber innerhalb eines Monats ab Inbetriebnahme im Marktstammdatenregister einzutragen sind. Ansonsten drohen nach dem EEG Strafzahlungen.
Vorgaben zur Messtechnik
Nutzen Sie bitte zur Anmeldung die allgemeingültigen Messkonzepte, beispielsweise die Messkonzepte nach dem VBEW. Der Betrieb mehrerer Erzeugungsanlagen und/oder mehrerer Verbraucher kann zu komplexeren Messkonzepten führen. Setzen Sie sich in diesem Fall bitte vorab zur Klärung mit uns in Verbindung.
Für Erzeugungsanlagen…
- bis 25 kWp ist eine moderne Messeinrichtung (Zweirichtungszähler) ausreichend.
- ab 25 kWp schreibt das EEG die Verpflichtung zur Fernsteuerbarkeit vor, daher erfolgt eine viertelstündliche Lastgangmessung über einen 4-Quadrantenzähler.
- ab 30 kWp ist bei Anlagen mit Selbstverbrauch und Überschusseinspeisung eine zusätzliche Messung der Erzeugung über eine moderne Messeinrichtung erforderlich zur messtechnischen Ermittlung der Selbstverbrauchsmengen.
- über 100 kWp ist bei Anlagen mit Selbstverbrauch und Überschusseinspeisung die Erzeugungsmessung auch über eine viertelstündliche Lastgangmessung mittels 4-Quadrantenzähler erforderlich. Hintergrund ist die Verpflichtung zur Teilnahme am Redispatch 2.0.
Der Einbau von iMS (intelligenten Messsystemen) anstelle der mME (modernen Messeinrichtungen) ist für Einspeiser in Planung.
Weitere Besonderheiten können zu zusätzlichen Anforderungen führen.
Meldepflichten
Für Betreiber von EEG und KWK-Anlagen bestehen weitere Meldepflichten:
- Übermittlung aller zur Jahresendabrechnung erforderlichen Daten an den Netzbetreiber (bis 28. Februar eines Jahres für das Vorjahr).
- Meldung über Stromsteuerbefreiung (falls vorhanden) an den Netzbetreiber unter Berücksichtigung des Doppelförderungsverbotes.
- Meldung zum Wechsel der Veräußerungsform von EEG-Einspeisemengen gegenüber dem Netzbetreiber immer vor Beginn des jeweils vorangehenden Kalendermonats des geplanten Wechsels.
- Meldung zum Betreiberwechsel/zur Rechtsnachfolge an den Netzbetreiber und im MaStR.
Denken Sie als Betreiber einer Erzeugungsanlage grundsätzlich daran, uns über Änderung der technischen oder kaufmännischen Daten zu informieren und Änderungen auch im Markstammdatenregister vorzunehmen.
Ihr Ansprechpartner
Netznutzungsmanagement
Tobias Engel
Ladeeinrichtung
Anschluss einer Ladeeinrichtung für Elektrofahrzeuge
Ein Anschluss von Ladepunkten (Ladestationen, Ladesteckdosen, Wallboxen, etc.) für elektrisch betriebene Fahrzeuge an das Netz der Stadtwerke Schönebeck GmbH ist bis12 kVA lediglich anmeldepflichtig.
Ladeeinrichtungen ab einer Leistung von 12 kVA sind nach aktueller TAB zudem zustimmungspflichtig, sie dürfen erst nach Genehmigung installiert und betrieben werden. Nach Antragstellung werden die Realisierung des Anschlusses und die Netzverfügbarkeit, insbesondere die erforderliche Leistung aus dem Niederspannungsnetz, durch uns geprüft.
Für die Anzeige bzw. Anmeldung der Ladeeinrichtung bei den Stadtwerken Schönebeck nutzen Sie bitte das folgende „Datenblatt Ladeeinrichtung für Elektrofahrzeuge“.
- Datenblatt Ladeeinrichtung für Elektrofahrzeuge pdf 2.1MB
- Anmeldung zum Netzanschluss pdf 66.1KB
- Zuhause laden leicht gemacht - Checkliste für den Netzanschluss Ihrer Ladeeinrichtung pdf 2.2MB
Netzdienlich laden und sparen
Gemäß § 14a Energiewirtschaftsgesetz können Wallboxen zum Zwecke einer netzdienlichen Steuerung als unterbrechbare Verbrauchseinrichtung betrieben werden. Hierfür ist der Einbau einer separaten Messeinrichtung mit einer Schaltuhr zur Untebrechung erforderlich. Im Gegenzug zahlen Sie dauerhaft geringere Netzentgelte und Konzessionsabgaben.
Innerhalb der folgenden Zeiten wird die elektrische Energieaufnahme pro Tag unterbrochen (Abschaltzeiten): täglich 4-6 Uhr und 11-13 Uhr. Bitte achten Sie darauf, dass Ihre Ladeeinrichtung nach der Netzabschaltung wieder selbstständig hochfahren kann. Andernfalls ist eine manuelle Zuschaltung erforderlich. Sollten Sie keine Unterbrechbarkeit wünschen, können gemäß EnWG auch keine reduzierten Netzentgelte und Konzessionsabgaben in Rechnung gestellt werden.
Messstellenbetrieb
Als grundzuständiger Messstellenbetreiber (gMSB) statten die Stadtwerke Schönebeck GmbH, Messstellen an Zählpunkten mit modernen Messeinrichtungen oder intelligenten Messsystemen nach aus.
Ein intelligentes Messsystem ist die Erweiterung der modernen Messeinrichtung um eine Kommunikationseinheit, wodurch die Einbindung in ein Kommunikationsnetz ermöglicht wird. Soweit nach MsbG die Ausstattung einer Messstelle nicht mit intelligenten Messsystemen vorgesehen ist und soweit dies nach § 32 MsbG wirtschaftlich vertretbar ist, werden die Stadtwerke Schönebeck GmbH Messstellen an ortsfesten Zählpunkten bei Letztverbrauchern und Anlagenbetreibern mindestens mit modernen Messeinrichtungen ausstatten. Die moderne Messeinrichtung ist ein elektronischer Stromzähler, der den Stromverbrauch erfasst und die aktuelle Leistung anzeigt. Darüber hinaus werden historische Energieverbrauchswerte der letzten 24 Monate zur Verfügung gestellt.
Der Einbau von modernen Messeinrichtungen erfolgt schrittweise ab 2020 und erstreckt sich bis 2032. Wir informieren betroffene Kunden mindestens drei Monate vor dem Umbau schriftlich.
Der Leistungsumfang und die Entgelte für den Messstellenbetrieb intelligenter Messsysteme und moderner Messeinrichtungen können dem Preisblatt "Preisblatt der Stadtwerke Schönebeck GmbH für den Messstellenbetrieb für moderne Messeinrichtungen (mME) und intelligente Messsysteme (iMS) nach dem Messstellenbetriebsgesetz (MsbG)" entnommen werden. Zusatzleistungen nach § 35 Abs. 2 MsbG können separat bestellt und in Anspruch genommen werden. Eine Übersicht über mögliche Zusatzleistungen und deren Entgelte sind ebenfalls dem Preisblatt zu entnehmen. Das Preisblatt wird regelmäßig überprüft, aktualisiert und veröffentlicht. Sobald die Stadtwerke Schönebeck GmbH neue Zusatzleistungen anbietet, werden diese in das Preisblatt aufgenommen.
Messstellenverträge
- Messstellenbetreiberrahmenvertrag: MSB-NB pdf 0.2MB
- Anlage 1: Mindestanforderungen zum Messstellenbetreiberrahmenvertrag: MSB-NB pdf 0.3MB
- Anlage 2: Kontaktdatenblatt zum Messstellenbetreiberrahmenvertrag: MSB-NB pdf 98.4KB
- Messstellenvertrag Strom über den Messstellenbetrieb mit intelligenten Messgeräten pdf 0.2MB
- MSB-RV:Anlage A_Preisblatt für den Messstellenbetrieb mit mME und iME der Stadtwerke Schönebeck GmbH, gültig ab 01.01.2024* pdf 1.5MB
- MSB-RV:Anlage A_Preisblatt für den Messstellenbetrieb mit mME und iME der Stadtwerke Schönebeck GmbH, gültig ab 01.01.2023* pdf 0.6MB
- MSB-RV:Anlage A_Preisblatt für den Messstellenbetrieb mit mME und iME der Stadtwerke Schönebeck GmbH, gültig ab 01.01.2022* pdf 0.6MB
- MSB-RV:Anlage A_Preisblatt für den Messstellenbetrieb mit mME und iME der Stadtwerke Schönebeck GmbH, gültig ab 01.01.2021* pdf 0.1MB
- MSB-RV:Anlage B_Kontaktdatenblatt gMSB Strom, Stand: 01.01.2019 xlsx 30.5KB
Downloads
Unterbrechung/Wiederherstellung Netzanschluss
Kontaktdatenblätter
- Kontaktdatenblatt Netzbetreiber Strom xlsx 19.1KB
- Kontaktdatenblatt Netznutzer Strom xlsx 19.0KB
- Kontaktdatenblatt Bilanzkreismanagement Strom und Gas xlsx 22.3KB
Elektronischer Datenaustausch - Zertifikate
Die Zertifikate sind Voraussetzung für einen sicheren Datenaustausch im Rahmen der Marktkommunikation.
- Zertifikat 1:1-Adresse fahrplan@stadtwerke-schoenebeck.de, gültig vom 08.07.2022 bis 07.07.2025 zip 6.0KB
- Zertifikat 1:1-Adresse ms-netz@stadtwerke-schoenebeck.de, gültig vom 23.09.2022 bis 22.09.2025 zip 7.2KB
- Zertifikat 1:1-Adresse ms-handel@stadtwerke-schoenebeck.de, gültig vom 23.09.2022 bis 22.09.2025 zip 7.2KB
- Zertifikat 1:1-Adresse bk-handel@stadtwerke-schoenebeck.de, gültig vom 09.05.2022 bis 08.05.2025 zip 6.5KB
Nachweise
Ihr Ansprechpartner
Teamleiter Stromnetz
Andreas Giesecke