Ansprechpartner

Andreas Giesecke

Stromnetz

Telefon: 03928 788-744

Ansprechpartner

Tobias Engel

Netznutzungsmanagement

Telefon: 03928 788-614

Erzeugungsanlagen

Sie planen die Errichtung einer Erzeugungsanlage in unserem Netzgebiet?
Dann setzen Sie sich bitte zu den folgenden Themen mit uns in Verbindung:

1. Anmeldung Netzanschluss, Netztechnische Vorprüfung und Prüfung Messkonzept

Um den technisch und wirtschaftlich günstigsten Verknüpfungspunkt der Anlage zum Versorgungsnetz zu finden, ist eine netztechnische Vorprüfung unter Berücksichtigung der vorhanden Netzstruktur notwendig.

Dazu reichen Sie bitte die folgende Unterlagen bei uns ein:

  • Anmeldung Netzanschluss für Erzeugungsanlagen
  • Datenblatt für eine Erzeugungsanlage
  • einen Lageplan (Standort der geplanten Energieerzeugungsanlage)
  • Messkonzept
  • Anmeldung PV-Anlage (nur für PV-Anlagen)

2. Netzanschluss

Sollte auf Grund der netztechnischen Vorprüfung die Verlegung einer Anschlussleitung erforderlich werden, unterbreiten wir Ihnen gern ein Angebot. Hierfür benötigen wir von Ihnen einen Lageplan, aus dem die Grundstücksgrenzen hervorgehen (Flurnummern) und ggf. die schriftliche Zustimmung des Grundstückseigentümers.

3. Einspeisezusage

Sind die netztechnischen Voraussetzungen nach der VDE Anwendungsregel VDE-AR-N 4105:2018-08 und VDE AR-N 4110:2018-08 erfüllt, erhalten Sie von uns eine Einspeisezusage. Bitte beachten Sie: Wird nicht innerhalb eines halben Jahres nach Zugang der Einspeisezusage der Anschluss beantragt, erlischt die Zusage.

4. Inbetriebnahme der Anlage

Die Inbetriebnahme ist durch ein eingetragenes Elektroinstallationsunternehmen bei uns anzumelden. Bitte wenden Sie sich zur Vereinbarung eines Termins an unseren sachkundigen Mitarbeiter Tobias Engel.

Vor Inbetriebnahme benötigen wir:

  • Inbetriebsetzungsprotokoll-Energieerzeugungsanlage
  • Konformitätsnachweis für Erzeugungseinheiten
  • Konformitätsnachweis für den Netz- und Anlagenschutz
  • Prüfbericht für Erzeugungseinheiten
  • Prüfbericht zum Netz- und Anlagenschutz
  • Anlagenschema
  • Messkonzept

5. Mikro PV-Anlagen

Bitte beachten Sie: Für die Installation und Inbetriebnahme einer Mikro PV-Anlage sind ebenfalls die vorgenannten Punkte und einschlägigen Regeln der Technik einzuhalten.

Zur Anmeldung einer PV-Anlage bis 600 Watt Leistung, für welche keine Einspeisevergütung ausgezahlt werden soll, ist nachfolgendes Formular zur Anmeldung zu verwenden:

  • Anmeldung einer "Steckfertigen Erzeugungsanlage" bis 600 VA

6. Stromspeicher

Auch für eigenständige Stromspeicheranlagen sind vor Installation und Inbetriebnahme folgenden Dokumente bei uns einzureichen:

  • Anmeldung Speichersystem Niederspannung
  • Erläuterungen zum Datenblatt Speichersystem Niederspannung
  • technisches Datenblatt des Speichers
  • Konformitätsnachweis nach VDE AR-N 4105 und Prüfbescheinigung für den Speicher
  • Konformitätsnachweis, Beschreibung und Prüfbescheinigung des Netz-und Anlagenschutzes
  • Anlagenschema
  • Messkonzept
  • Inbetriebsetzungsanzeige und das Inbetriebsetzungsprotokoll nach abgestimmter und erfolgter Inbetriebnahme

7. Registrierung der Anlage

Die Anlage muss seit dem 31.01.2019 im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur registriert werden. (Gilt auch für Bestandsanlagen und Stromspeicher).

8. Meldepflichten

Für Betreiber von EEG und KWK-Anlagen bestehen weitere Meldepflichten.

  • Übermittlung aller zur Jahresendabrechnung erforderlichen Daten an den Netzbetreiber. Diese hat bis zum 28. Februar eines Jahres für das Vorjahr zu erfolgen.
  • Meldung über Stromsteuerbefreiung (falls vorhanden) an den Netzbetreiber unter Berücksichtigung des Doppelförderungsverbotes
  • Meldung zum Wechsel der Veräußerungsform von EEG-Einspeisemengen gegenüber dem Netzbetreiber immer vor Beginn des jeweils vorangehenden Kalendermonats des geplanten Wechsels
  • Meldung zum Betreiberwechsel/zur Rechtsnachfolge an den Netzbetreiber und im MaStR
  • Meldung zu selbstverbrauchten Strommengen an den Netzbetreiber gilt für alle EEG und KWK-Anlagen, die nach dem 01.08.2014 in Betrieb genommen wurden, für Bestandsanalgen, deren Betreiber nach dem 31.12.2016 gewechselt hat und für Anlagen bei denen umfangreiche Änderungen ab dem 01.08.2014 durchgeführt wurden.
  • Meldung zur Belieferung Dritter an den Übertragungsnetzbetreiber und bei der Bundesnetzagentur
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