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Wir sind für Sie da

Stadtwerke Schönebeck GmbH

Friedrichstraße 117
39218 Schönebeck

Öffnungszeiten

Montag 08:00 - 16:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 13:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 16:00 Uhr
Freitag 08:00 - 13:00 Uhr

Strom für unsere Region

Unsere grüne Alternative

Mit SWS-NaturStrom entscheiden Sie sich für unsere grüne Alternative. Eine reine Sache, denn der Strom besteht zu 100 Prozent aus Wasserkraft Europas und ist über sogenannte Herkunftsnachweise vom TÜV Süd zertifiziert. Mit unserem Naturstrom-Produkt verursachen Sie keine daher CO2-Emissionen. Zum Vergleich dazu verursacht ein Haushalt mit 2.500 kWh im normalen Graustromprodukt rund 875 kg CO2.

Doch damit nicht genug, denn als regionaler Energieversorger möchten wir uns auch für unsere Heimat einsetzen und Ihnen gleichzeitig die Chance geben, ebenfalls aktiv zu werden.

Für jeden Vertragsabschluss spenden wir, während der Vertragslaufzeit, jährlich 10 EURO an den Naturschutzbund Schönebeck e.V., kurz NABU genannt.

Mit diesem Geld konnten in den vergangenen Jahren bereits mehrere Projekte durch den NABU umgesetzt werden wie beispielsweise die Pflanzung neuer Hecken und Bäume im Kurpark oder das Aufhängen zahlreicher Nistkästen gemeinsam mit Kindergärten und Schulen zum Erhalt der heimischen Vögel.

Neben unserem Naturstromprodukt engagieren wir uns auch in zahlreichen weiteren Projekten für eine grüne Zukunft. So haben wir uns beispielsweise am 27. Januar 2022 der Stadtwerke-Initiative Klimaschutz angeschlossen und erstellen seitdem unsere eigene Klimabilanz mit fest definierten Zielen zur stetigen Reduktion unserer CO2-Bilanz in den kommenden Jahren.

Unser Stromtarif für Ihre Heizung

Heizstrom wird nur dafür eingesetzt, um Wärme zu erzeugen. Dies betrifft elektronische Heizsysteme, die ohne angeschlossenen Brenner Wärme entstehen lassen. Zu den Heizsystemen, die mit Strom betrieben werden, gehören unter anderem:

Nachtspeicherheizungen

Nachtspeicheranlagen sind unterbrechbare Anlagen deren Heizwiderstände zur Nachtzeit aufgeladen werden. Dazu zählen u.a. Einzelspeichergeräte, Fußbodenheizungen und Zentralspeicherheizungen.

Die Abschaltzeiten werden vom Netzbetreiber vorgegeben und können jährlich abweichen. Die Abschaltzeiten im Netzgebiet der Stadtwerke Schönebeck sind unter Netzinformationen veröffentlicht.

Wärmepumpen

Eine Wärmepumpenanlage entzieht der Umwelt (Wasser, Luft oder Erdreich) Wärmeenergie und nutzt diese für Raumheizung, Lüftung und Warmwasserbereitung. Für den Antrieb der Pumpe wird zusätzlicher Strom benötigt.

Wärmepumpen benötigen keinerlei fossile Brennstoffe. Sie sind in der Anschaffung zwar etwas teurer als andere Heizsysteme, dafür aber umweltfreundlicher.

Förderprogramm Wärmepumpe

Förderung Wärmepumpe

Sie planen einen Neubau und sind auf der Suche nach einer effizienten Heizung? Wir beraten Sie gern zu den Vor- und Nachteilen einer Wärmepumpe. Zusätzlich fördern wir den Bau einer Wärmepumpe mit einem einmaligen Zuschuss.

Privilegierung für Wärmepumpen nach § 22 Energiefinanzierungsgesetz (EnFG)

Ab dem 01. Januar 2023 verringert sich nach § 22 EnFG der Anspruch auf Zahlung der KWKG-Umlage und der Offshore-Netzumlage für elektrisch angetriebene Wärmepumpen, die über einen eigenen Zählpunkt mit dem Netz verbunden sind, auf 0,00 ct/kWh.

Dieser Anspruch besteht nicht, wenn Sie als Betreiber der elektrischen Wärmepumpe

Änderungen, die für die Beurteilung, ob die Voraussetzungen einer Verringerung der Umlagen relevant sind oder sein können, sowie der Zeitpunkt, zu dem die Änderungen eingetreten sind, teilen Sie uns bitte unverzüglich mit.

Die Berechnung der Umlagen gegenüber der Stadtwerke Schönebeck GmbH erfolgt durch den zuständigen Netzbetreiber und wird im Rahmen der Wärmestromlieferung an Sie weitergegeben.

Bitte beachten Sie, dass das EnFG zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht EU-beihilferechtlich genehmigt ist. Erst wenn die Genehmigung vorliegt, darf und wird die Anpassung der KWKG-Umlage und der Offshore-Netzumlage in Ihrer Abrechnung berücksichtigt.

Die aktuelle Höhe der genannten Umlagen können Sie auf der Seite www.netztransparenz.de einsehen.

Gemeinsame oder getrennte Messung

Wie der Heizstrom gemessen wird hängt vom entsprechenden Stromzähler ab. Grundsätzlich wird neben dem Heizstrom auch der allgemeine Haushaltsstrom gemessen. Dafür stehen zwei verschiedene Messmethoden zur Verfügung – die gemeinsame und getrennte Messung.

Für die gemeinsame Messung benötigen Sie einen Doppeltarif-Zähler (DT-Zähler). Tagsüber wird zur Berechnung der Hochtarif (HT) für den allgemeinen Haushaltsstrom zugrunde gelegt. Nachts wird der Niedertarif (NT) für Heizstrom abgerechnet.

Grafik gemeinsame Messung

Für die getrennte Messung benötigen Sie zwei Zähler. Einen für den allgemeinen Haushaltsstrom und einen für den Heizstrom. Es können jeweils Eintarif- oder Doppeltarifzähler verwendet werden.

Grafik gemeinsame Messung

Unser Stromtarif für Ihre Wallbox

Mit einer eigenen Wallbox in der Garage oder unter dem Carport können Sie unabhängig von öffentlichen Ladestationen und deren Verfügbarkeiten jederzeit flexibel Ihr Elektrofahrzeug laden. Für private Ladestationen mit separater unterbrechbarer Messeinrichtung (Stromzähler) bieten wir Ihnen unseren Tarif e:ktiv Ladestrom an. Hierüber tanken Sie zuhause deutlich günstiger als mit Ihrem Haushaltsstrom-Tarif. Für ein Angebot wenden Sie sich bitte direkt an unseren Kundenservice.

Ladestrom für Wallbox

elektrisch. aktiv. mit 100% Ökostrom

  • exklusiver Tarif für E-Mobilisten
  • TÜV-zertifizierter Ökostrom zu 100% aus regenerativen Erzeugungsanlagen
  • Preisvorteil gegenüber Haushaltsstrom-Tarifen Energiepreisgarantie*

*Ausgenommen von der Energiepreisgarantie sind die veränderlichen Preisbestandteile aus dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG-Umlage), der KWK-Umlage, der Offshore-Umlage, der Stromnetzentgeltverordnung (§ 19 StromNEV-Umlage), der Abschaltumlage, der Konzessionsabgabe, der Stromsteuer und dem Netzentgelt pro verbrauchter Kilowattstunde
**veränderliche Preisbestandteile (gem. Pkt. 6.3[ST1]  - 6.6 der AVB der Stadtwerke Schönebeck GmbH)

Grund- und Ersatzversorgung

Die Preise der Grund- und Ersatzversorgung gelten für die Belieferung innerhalb des Grundversorgungsgebietes der Stadtwerke Schönebeck GmbH.
Die Stromgrundversorgungsverordnung (StromGVV) regelt dabei die Bedingungen, zu denen Haushaltskunden im Rahmen der Grundversorgung nach §36 Energiewirtschaftsgesetzt (EnWG) und der Ersatzversorgung nach §38 Energiewirtschaftsgesetzt (EnWG) mit Strom zu versorgen sind. Ergänzend zur StromGVV finden die nachfolgenden Ergänzenden Bedingungen auf alle von der Stadtwerke Schönebeck GmbH versorgten Kunden in Niederspannung Anwendung.

Zusammensetzung Strom 2022

Stromkennzeichnung 2022

Entlastungsmaßnahmen

Kundeninformation zum Erdgas-Wärme-Preisbremsen-Gesetz (EWPBG)

Noch immer haben wir in Deutschland mit den Folgen des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine zu kämpfen. Trotz einer kurzfristigen witterungsbedingten Stabilisierung der Preise im Energiemarkt sehen wir am langfristigen Ende noch immer Preise deutlich höher als vor der Energiepreiskrise. Um die Letztverbraucher in Deutschland von den stark gestiegenen Energiepreisen zu entlasten, hat der Gesetzgeber kurz vor Weihnachten noch beschlossen und auf den Weg gebracht. Hierbei handelt es sich um das Erdgas-Wärme-Preisbremsen-Gesetz (EWPBG) und das Gesetz zur Einführung einer Strompreisbremse (StromPBG). Im Rahmen der beiden neuen Gesetze wurde unter anderem die Einführung von Preisbremsen für Strom, Gas und Wärme zugunsten aller Letztverbraucher beschlossen.

Zusammenfassend regeln die Gesetze für alle drei Medien eine Deckelung des Endkundenpreises für ein festgelegtes Mengenkontingent für alle Letztverbraucher.

Für Gas und Wärme wird der Verbrauch für alle Letztverbraucher unterhalb einer Menge von 1,5 Millionen Kilowattstunden pro Jahr auf einen Preis von 12 Cent pro kWh (Gas) und 9,5 Cent pro kWh (Wärme) gedeckelt. Die Deckelung gilt ebenfalls für 80 % des historischen Verbrauchs. Darüberhinausgehende Mengen werden mit dem vertraglich vereinbarten Preis abgerechnet. Kunden größer 1,5 Millionen kWh erhalten eine Deckelung auf den reinen Energiepreis für 70 Prozent der Vorjahresmenge.

Basis für die Errechnung des Kontingents ist bei den meisten Kunden der Prognose-Jahresverbrauch aus dem Jahr 2022. Dieser wird regelmäßig durch den Netzbetreiber oder den Lieferanten anhand der Verbrauchswerte der vergangenen Jahre ermittelt.

Seit 01. März 2023 werden die Preisbremsen umgesetzt und gelten gleichzeitig rückwirkend ab Januar 2023. Da die Umsetzung der Preisbremsen in den Systemen sehr viel Zeit beansprucht hat, wurden die durch uns erstellten Jahresendabrechnungen für 2022 noch mit alten Abschlagsbeträgen ohne Berücksichtigung der Preisbremsen verschickt. Anfang März haben wir unsere Kunden in einem separaten Anschreiben darüber informiert, wie sich die Entlastungen konkret auswirken und wie sich die Abschläge ab März 2023 ändern. Sollte der Vertragspreis des Kunden unter den von der Regierung gedeckelten Preisen liegen, haben wir kein Anschreiben verschickt. Die in der Jahresabrechnung mittgeteilten Abschläge müssen in diesem Fall nicht mehr angepasst werden.

Vorerst ist die Dauer der Energiepreisbremsen auf ein Jahr bis Ende 2023 begrenzt, kann von der Bundesregierung aber um weitere vier Monate bis zum 30. April 2024 verlängert werden. Die Entlastungen werden aus Mitteln des Bundes und durch Überschusserlöse, die Stromproduzenten durch gestiegene Strompreise erreichen, finanziert.

Mit den Unterstützungsleistungen der Preisbremsen wird die Kosten-Belastung der Kunden zwar spürbar gedämpft, im Vergleich zu früheren Jahren jedoch immer noch sehr viel höher bleiben. Deshalb lohnt es sich auch weiterhin, Energie einzusparen und Preise zu vergleichen. Je mehr Sie sparen, desto stärker profitieren Sie von der Preisbremse. Tipps zum Energiesparen finden Sie auf bei den Energiedienstleistungen und auf www.sparenwasgeht.de.

Ihre Ansprechpartner

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Geschäftskundenvertrieb
Nico Klaiber

0151 58550816
nklaiber@stadtwerke-schoenebeck.de

Nico Klaiber - Geschäftskundenvertrieb