Erzeugungsanlagen
Sie planen die Errichtung einer Erzeugungsanlage in unserem Netzgebiet?
Dann setzen Sie sich bitte zu den folgenden Themen mit uns in Verbindung:
1. Anmeldung Netzanschluss, Netztechnische Vorprüfung und Prüfung Messkonzept
Um den technisch und wirtschaftlich günstigsten Verknüpfungspunkt der Anlage zum Versorgungsnetz zu finden, ist eine netztechnische Vorprüfung unter Berücksichtigung der vorhanden Netzstruktur notwendig.
Dazu reichen Sie bitte die folgende Unterlagen bei uns ein:
2. Netzanschluss
Sollte auf Grund der netztechnischen Vorprüfung die Verlegung einer Anschlussleitung erforderlich werden, unterbreiten wir Ihnen gern ein Angebot. Hierfür benötigen wir von Ihnen einen Lageplan, aus dem die Grundstücksgrenzen hervorgehen (Flurnummern) und ggf. die schriftliche Zustimmung des Grundstückseigentümers.
3. Einspeisezusage
Sind die netztechnischen Voraussetzungen nach der VDE Anwendungsregel VDE-AR-N 4105:2018-08 und VDE AR-N 4110:2018-08 erfüllt, erhalten Sie von uns eine Einspeisezusage. Bitte beachten Sie: Wird nicht innerhalb eines halben Jahres nach Zugang der Einspeisezusage der Anschluss beantragt, erlischt die Zusage.
4. Inbetriebnahme der Anlage
Die Inbetriebnahme ist durch ein eingetragenes Elektroinstallationsunternehmen bei uns anzumelden. Bitte wenden Sie sich zur Vereinbarung eines Termins an unseren sachkundigen Mitarbeiter Tobias Engel.
Vor Inbetriebnahme benötigen wir:
5. Mikro PV-Anlagen
Bitte beachten Sie: Für die Installation und Inbetriebnahme einer Mikro PV-Anlage sind ebenfalls die vorgenannten Punkte und einschlägigen Regeln der Technik einzuhalten.
Zur Anmeldung einer PV-Anlage bis 600 Watt Leistung, für welche keine Einspeisevergütung ausgezahlt werden soll, ist nachfolgendes Formular zur Anmeldung zu verwenden:
6. Stromspeicher
Auch für eigenständige Stromspeicheranlagen sind vor Installation und Inbetriebnahme folgenden Dokumente bei uns einzureichen:
- Anmeldung Speichersystem Niederspannung
- Erläuterungen zum Datenblatt Speichersystem Niederspannung
- technisches Datenblatt des Speichers
- Konformitätsnachweis nach VDE AR-N 4105 und Prüfbescheinigung für den Speicher
- Konformitätsnachweis, Beschreibung und Prüfbescheinigung des Netz-und Anlagenschutzes
- Anlagenschema
- Messkonzept
- Inbetriebsetzungsanzeige und das Inbetriebsetzungsprotokoll
nach abgestimmter und erfolgter Inbetriebnahme
7. Registrierung der Anlage
Die Anlage muss seit dem 31.01.2019 im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur registriert werden. (Gilt auch für Bestandsanlagen und Stromspeicher).
8. Meldepflichten
Für Betreiber von EEG und KWK-Anlagen bestehen weitere Meldepflichten.
- Übermittlung aller zur Jahresendabrechnung erforderlichen Daten an den Netzbetreiber. Diese hat bis zum 28. Februar eines Jahres für das Vorjahr zu erfolgen.
- Meldung über Stromsteuerbefreiung (falls vorhanden) an den Netzbetreiber unter Berücksichtigung des Doppelförderungsverbotes
- Meldung zum Wechsel der Veräußerungsform von EEG-Einspeisemengen gegenüber dem Netzbetreiber immer vor Beginn des jeweils vorangehenden Kalendermonats des geplanten Wechsels
- Meldung zum Betreiberwechsel/zur Rechtsnachfolge an den Netzbetreiber und im MaStR
- Meldung zu selbstverbrauchten Strommengen an den Netzbetreiber gilt für alle EEG und KWK-Anlagen, die nach dem 01.08.2014 in Betrieb genommen wurden, für Bestandsanalgen, deren Betreiber nach dem 31.12.2016 gewechselt hat und für Anlagen bei denen umfangreiche Änderungen ab dem 01.08.2014 durchgeführt wurden.
- Meldung zur Belieferung Dritter an den Übertragungsnetzbetreiber und bei der Bundesnetzagentur



