Energieausweis für Wohngebäude

Seit dem 01.11.2020 regelt das Gebäudeenergiegesetz (zuvor die Energieeinsparverordnung), dass ein Energiebedarfsausweis dann notwendig wird, wenn ein Gebäude erweitert, errichtet oder geändert wird. Einem potenziellen Mieter, Leasingnehmer, Käufer oder Pächter einer Wohnimmobilie muss unverzüglich der entsprechende Energieausweis vorgelegt werden können, wenn dieser es verlangt. Denn der Energieausweis stellt eine Bewertung der energetischen Eigenschaften von Gebäuden dar. 

Welche Arten für die Ausstellung von Energieausweisen gibt es?

Zum einen ist die Ausstellung anhand des Energieverbrauchs des Gebäudes möglich, der während der Nutzung gemessen wurde. Zum anderen kann der Energiebedarf errechnet werden. Die SWS stellen Energieverbrauchsausweise auf Basis der gemessenen Verbräuche (Verbrauchsausweis) für Wohngebäude aus. Unser Ausweis ist rechtsgültig nach GEG und hat eine Gültigkeit von 10 Jahren.

Beauftragen Sie jetzt Ihren Energieausweis

Der Energieausweis bewertet die Energieeffizienz eines Gebäudes anhand verschiedener Kennwerte. Auf einer Farbskala lässt sich der Energieverbrauchswert je Quadratmeter ablesen (die Angabe erfolgt in der Größe kWh/(m².a)) und mit einem Durchschnittshaus sowie einem Passivhaus vergleichen: „Grün“ steht für einen geringen Energieverbrauchswert. „Rot“ bedeutet: Sparpotenzial ist vorhanden.

Den Energieausweis für Ihre Immobilie können Sie für 99,00 Euro über den folgenden Auftrag bestellen.


Bitte schicken Sie uns den ausgefüllten und unterschriebenen Auftrag per Post oder elektronisch an energieberaterstadtwerke-schoenebeckde. Nach Erhalt der vollständigen Daten erstellen wir Ihren Gebäude-Energieausweis und senden Ihnen diesen auf dem Postweg zu.

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