Ansprechpartner

Norbert Lubig

Fachverantwortlicher Stromnetz

Telefon: 03928 788-740

Information zum Anschluss einer Ladeeinrichtung für Elektrofahrzeuge

Ein Anschluss von Ladepunkten (Ladestationen, Ladesteckdosen, Wallboxen, etc.) für elektrisch betriebene Fahrzeuge an das Netz der Stadtwerke Schönebeck GmbH ist bis12 kVA lediglich anmeldepflichtig.

Ladeeinrichtungen ab einer Leistung von 12 kVA  sind nach aktueller TAB zudem zustimmungspflichtig, sie dürfen erst nach Genehmigung installiert und betrieben werden. Nach Antragstellung werden die Realisierung des Anschlusses und die Netzverfügbarkeit, insbesondere die erforderliche Leistung aus dem Niederspannungsnetz, durch uns geprüft.

Für die Anzeige bzw. Anmeldung der Ladeeinrichtung bei den Stadtwerken Schönebeck nutzen Sie bitte das folgende „Datenblatt Ladeeinrichtung für Elektrofahrzeuge“.

Netzdienlich laden und sparen

Gemäß § 14a Energiewirtschaftsgesetz können Wallboxen zum Zwecke einer netzdienlichen Steuerung als unterbrechbare Verbrauchseinrichtung betrieben werden. Hierfür ist der Einbau einer separaten Messeinrichtung mit einer Schaltuhr zur Unterbrechung erforderlich. Im Gegenzug zahlen Sie dauerhaft geringere Netzentgelte und Konzessionsabgaben.

Innerhalb der folgenden Zeiten wird die elektrische Energieaufnahme pro Tag unterbrochen (Abschaltzeiten): täglich 4-6 Uhr und 11-13 Uhr. Bitte achten Sie darauf, dass Ihre Ladeeinrichtung nach der Netzabschaltung wieder selbstständig hochfahren kann. Andernfalls ist eine manuelle Zuschaltung erforderlich. Sollten Sie keine Unterbrechbarkeit wünschen, können gemäß EnWG auch keine reduzierten Netzentgelte und Konzessionsabgaben in Rechnung gestellt werden.  In diesem Fall können Sie unseren e:ktiv Ladestrom nicht abschließen, jedoch unseren ebenfalls nach KfW 440 förderfähigen SWS-NaturStrom.

Wann lohnt sich eine zusätzliche Messeinrichtung?

Die jährlichen Kosten eines zusätzlichen Zählers mit Unterbrechbarkeit amortisieren sich bereits ab ca. 615 kWh Verbrauch pro Jahr (Vergleich mit den Kosten der Grundversorgung der Stadtwerke Schönebeck). Dies entspricht bei einem Durchschnittsverbrauch von 16,9 kWh* pro 100 km einer jährlichen Fahrleistung von ca. 3.550 km.

*Laut Herstellerangaben liegt der Verbrauch bei Elektrofahrzeugen zwischen 5,8 und 28 kWh pro 100 km. Da die Spannweite für den Verbrauch recht hoch ist, wurde hier mit einem Durchschnittsverbrauch von 16,9 kWh gerechnet.

Preise beziehen sich auf das Netzgebiet der Stadtwerke Schönebeck GmbH, Stand 01.10.2022.

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