Allgemeine Informationen zu Elektrofahrrädern
Pedelecs sind eine tolle Sache und mittlerweile eine echte Alternative zu einem normalen Fahrrad. Vermutlich können Sie etwas mehr mit dem Begriff „E-Bike“ anfangen, weil dieser inzwischen allgemein gebräuchlich ist. Aber wussten Sie, dass es sogar drei Arten von Elektrofahrrädern gibt? 90 Prozent des Marktes machen aber nicht die E-Bikes aus, sondern sogenannte Pedelecs. Da sich diese Bezeichnung leider nicht etabliert hat, werben viele Firmen und Anbieter mit E-Bikes. Für Sie haben wir die verschiedenen Varianten einmal genau unter die Lupe genommen:
Pedelec | S-Pedelec | E-Bike | |
---|---|---|---|
Motor | unterstützend | unterstützend | antreibend |
Geschwindigkeitssteuerung | Pedale | Pedale | Gasgriff |
max. Geschwindigkeit | 25 km/h | 45 km/h | |
Führerschein | nein | mind. Klasse AM | |
Helmpflicht | nein | ja | |
bauliche Voraussetzungen | - | Rückspiegel, Hupe, Bremslicht | |
Weitere Voraussetzungen | - | Versicherungskennzeichen | |
Radwegbenutzung | ja | nein | |
Wald- und Parkbenutzung | ja | nein | |
Fahrradanhänger erlaubt | ja | nein |
Sie sehen, während ein Pedelec rein rechtlich dem Fahrrad gleichgestellt ist, fällt ein E-Bike in die Kategorie Leicht-Mofa. Sie benötigen ein Versicherungskennzeichen, eine Zulassung und mindestens eine Mofa-Prüfbescheinigung. Wenn Sie diese Kriterien mit Ihrem Elektrofahrrad nicht erfüllen, dann fahren Sie mit großer Wahrscheinlichkeit ein Pedelec.